Reiseversicherung - warum?
Wenn man eine Reise vollkommen sorglos auskosten und sich zusätzlich auch noch im Vorfeld der Reise sicher fühlen möchte, ist eine Reiseversicherung ein beruhigendes Argument. Eine solche Versicherung springt immer dann ein, wenn auf der Reise, bedingt durch Krankheit, Unfall oder auch nur durch den Verlust des Gepäcks, Schaden entsteht, oder man unvorhergesehen plötzlich eine Reise nicht mehr antreten kann.
Vertragsbestandteile einer Reiseversicherung sind i.d.R. die Reisekrankenversicherung, die Reiseunfallversicherung, die Reiserücktrittversicherung und die Reisegepäckversicherung... weiterlesen
Reiseversicherung
Eine Reisekrankenversicherung ist jedem Urlauber anzuraten. Es gibt zwar Auslandskrankenscheine von den gesetzlichen Krankenkassen, diese werden jedoch nicht von allen ausländischen Ärzten anerkannt und akzeptiert. Ein weiterer Punkt, der Beachtung finden sollte, ist, dass die Übernahme der Behandlungskosten nur dann gewährt wird, wenn der Reisende sich innerhalb der Europäischen Union befindet. Außerhalb dieser Grenzen wird der Urlauber als Privatpatient gesehen und als solcher auch behandelt.Selbst ein privat versicherter Reisender kann von einer Reisekrankenversicherung profitieren, da die Privatkassen keinen Rücktransport in das jeweilige Heimatland gewährleisten.
Die Reiseunfallversicherung ist erforderlich, da die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Unfall während eines Urlaubs nicht zahlt. Wenn dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einem Urlaubsunfall bestehen bleiben, erhält man eine monatliche Rente – vorausgesetzt ist dabei eine 50%ige Unfallbedingte Invalidität. Viele Anbieter erlauben eine Wahl, ob die Unfallrente lebenslang oder nur bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente gezahlt werden soll. Besteht allerdings sowieso schon eine Unfallversicherung, ist eine Reiseunfallversicherung überflüssig, da man während der Reise, aber auch sonst bei Unfällen im Privathaushalt, das ganze Jahr über abgesichert ist.
Die Reiserücktrittversicherung, von den Reisenden am häufigsten abgeschlossen, ist auch eine sehr sinnvolle Absicherung. Es kann schnell vorkommen, dass ein Reisewilliger seinen wohlverdienten Urlaub nicht antreten kann. Gerade wenn ein Urlaub mit Kindern geplant ist, gibt es oft überraschende Ausfälle. Wird die Reise dann kurzfristig storniert ist Ärger vorprogrammiert. Der Veranstalter schluckt dann bis zu 80% der Reisekosten. Diese Beträge werden aus der Reiserücktrittversicherung gezahlt, auch dann, wenn die Reise aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft aufgehoben werden muss. Die meisten Anbieter leisten auch bei Ausfällen durch Impfunverträglichkeiten, Tod, und Feuer oder Einbruch im Haushalt. Es gibt sogar einige Anbieter von Reiserücktrittversicherungen, die sogar bei einer Betriebsbedingten Kündigung oder einem Jobantritt nach langer Arbeitslosigkeit leisten.
Eine Reisegepäckversicherung kommt immer für materielle Schäden durch den Verlust des Gepäcks auf. Meist wird der Zeitwert der Gegenstände, Neuwert abzüglich einer bestimmten Summe für die Abnutzung des Gegenstandes, erstattet. Zu beachten ist, das Reisende innerhalb Europas, die eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, meistens keine Reisegepäckversicherung benötigen. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für den Verlust. Allerdings darf das Gepäck nicht aus dem Auto oder Wohnmobil gestohlen worden sein. Ein Nachteil der Reisegepäckversicherung ist allerdings, dass der Reisende nachweisen muss, dass er nicht fahrlässig mit seinem Gepäck umgegangen ist, als es verschwand. Man darf sein Gepäck nur zwischen beide Beine geklemmt stehen lassen. Wenn es dann gestohlen wird, würde der Schaden ersetzt werden.
- die genauen Leistungen einer Reiseversicherung kann man beim jeweiligen Anbieter finden -
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